Hallo zusammen,
wir sind ein noch recht unerfahrenes 5er Gremium und seit einem halben Jahr im Amt. Anfangs hab ich mich als BRV bezüglich des BetrVG fleissig belesen und das erworbene Wissen eifrig an das Gremium weitergegeben. Inzwischen haben wir BetrVG Teil 1 hinter uns. Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen nach dem BetrVG zu agieren. Das da hin und wieder auch mal Fehler passieren, lässt sich nicht verhindern, sind das BetrVG und die dazugehörige Rechtssprechung doch reichlich komplex.
Je mehr wir allerdings in die Materie eintauchen und die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen anwenden, umso mehr Ärger macht der Arbeitgeber. Dazu muss man wissen, bisherige Betriebsräte bei uns hatten vom BetrVG scheinbar null Ahnung.
Gestern z.B. mussten wir wegen eines Krankheitsfalls ein EBRM nachladen (wurde früher auch nie gemacht). Diesem wurde die Teilnahme am Monatsgespräch von der Produktionsleitung mit Verweis auf betriebliche Notwendigkeiten verboten. Zu dem Thema hab ich leider noch nicht so viel Material gefunden.
Frage: Wie schätzt man betriebliche Notwendigkeiten richtig ein, was gilt als betr. notwendig, was nicht? Wie können wir in dem Augenblick des Verbotes richtig reagieren?
Wir werden vermehrt darauf hingewiesen, dass wir auch als BR immer noch Arbeitnehmer sind und werden verstärkt auf die Arbeitnehmerpflichten verwiesen. Scheinbar ist dem Arbeitgeber der zeitl. Umfang unserer Betriebsratsarbeit zu groß. Ich kann zwar mit dem BetrVG argumentieren, aber entweder stellt man sich begriffsstutzig, oder man ist es.
Frage: Gibt es irgendwo Quellen, die den Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerpflichten und Betriebsratstätigkeit erklären?
Momentan scheint der AG unser Bestreben, das Betriebsratsamt korrekt auszuführen als Provokation und Kampfansage zu verstehen. Uns liegt es fern, Streit mit ihm anzufangen. Er tut ja auch von sich aus ne Menge für die AN. Allerdings kommen wir, wenn wir Rechte des BR ansprechen nicht daran vorbei im BetrVG zu blättern und das halt auch mal gemeinsam mit dem AG. Manchmal sind es ja nur verschiedene Perspektiven auf ein und dieselbe Sache, die unterschiedliche Auslegungen zur Folge hat. Ich hab mir indirekt den Vorwurf der Provokation gefallen lassen müssen, als ich dem GF anhand des Fitting die Notwendigkeit einer Nachladung von EBRM bei Verhinderungsgründen erklären wollte. Er möchte nicht Paragraphen etc. hin und her schieben. Wie will man aber anders zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kommen, als sich darüber zu verständigen was man darunter versteht? Der Begriff ansich ist ja nicht weiter spezifiziert und muss von BR und GL mit Leben gefüllt werden, was aber voraussetzt, dass man sich gemeinsam mit den Regeln der Betriebsratsarbeit (BetrVG) beschäftigt.
Frage: Welche Wege/ Strategien habt ihr, der Behinderung provokartionsarm entgegenzuwirken, bzw. auf das gemeinsame Entwickeln einer vertrauensvollen Zusammenarbeit hinzuwirken?
Viele Grüße