Versetzung

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Mitarbeiter soll zwischenzeitlich in einer anderen Abteilung arbeiten. Der MA möchte auf jeden Fall wieder zurück in seine Abteilung. Also er möchte nicht das es zu einer Versetzung kommt. Bis zu einem Monat spricht soweit auch nichts dagegegen. Damit ist er auch einverstanden. Dannach Versetzung ist soweit alles klar.

    Jetzt ist der MA eine Woche krank . Zählt die Woche krank mit? Meines erachtens zählt die Frist ab dem Tag der Zuweisung §99 Rn 155 Fitting. Die Woche krank würde ich mitzählen. Vielleicht hat einer von euch schon einen ähnlichen Fall gehabt.

    Es geht nur darum das wir den Zeitpunkt nicht verpassen wenn es eine Versetzung wird und uns der AG vergisst zu informieren, Zwecks Mitbestimmung.

    Danke

    MfG

  • Was spricht eigentlich dagegen, dass Euch der AG sofort anhört?

    Sollte er das machen, könnt Ihr gleich in die Genehmigung reinschreiben, dass die Versetzung nur bis Datum gilt. Danach ist der AN wieder an seinem alten AP einzusetzen.

    Weigert sich der AG Euch anzuhören, dann schreibt ihm einen Brief mit obigen Inhalt.

  • Hallo,

    erstmal würde ich sagen, die Woche krank zählt mit. Was man aber übelegen könnte:

    1. handelt es sich um ein Projekt das 4 Wochen dauert?

    2. handelt es sich um Überkapazität die in spätestens 4 Wochen abgearbeitet sein muß?

    3. handelt es sich um Überkapazität, die länger als 4 Wochen Zeit hat?

    je nachdem was zutrifft, mußt du entscheiden (3 Felder sind frei:D )

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.