Hallo,
folgender Sachverhalt: Mitarbeiter soll zwischenzeitlich in einer anderen Abteilung arbeiten. Der MA möchte auf jeden Fall wieder zurück in seine Abteilung. Also er möchte nicht das es zu einer Versetzung kommt. Bis zu einem Monat spricht soweit auch nichts dagegegen. Damit ist er auch einverstanden. Dannach Versetzung ist soweit alles klar.
Jetzt ist der MA eine Woche krank . Zählt die Woche krank mit? Meines erachtens zählt die Frist ab dem Tag der Zuweisung §99 Rn 155 Fitting. Die Woche krank würde ich mitzählen. Vielleicht hat einer von euch schon einen ähnlichen Fall gehabt.
Es geht nur darum das wir den Zeitpunkt nicht verpassen wenn es eine Versetzung wird und uns der AG vergisst zu informieren, Zwecks Mitbestimmung.
Danke
MfG