Hallo und guten abend,
ein etwas schwieriges und nicht ganz angenehmes Thema:
Im Mai haben wir unsere BR-Wahl abgehalten und sieben Mitglieder gewählt (95% Wahlbeteiligung).:roll:
Von diesen sieben Mitgliedern sind vier neu gewählt worden und drei aus dem bisherigen. Als Vorsitzender wurde ein Neumitglied gewählt. Grund dafür war, dass man mit den alten Mitgliedern nicht zufrieden war. :oops:
Ob aus Enttäuschung oder aus anderen Gründen; die Altmitglieder arbeiten nicht mit den Neumitgliedern zusammen und greifen den Vorsítzenden in einer Sitzung mit der Geschäftsleitung persönlich an. Weiter werden z. B. Unterlagen von der Wahl nicht rausgegeben, Gerüchte gestreut man würde schon Unterschriften gegen den Vorsitzenden sammeln usw. :twisted:
Der Vorsitzende ist nun schon soweit vom Amt zurückzutreten, mit ihm seine drei neu gewählten Kollegen. Damit wären nur noch die drei Altmitglieder im Amt, ein Nachrücker steht nicht zur Verfügung.
Nun die Frage: Können die drei verbliebenen Mitglieder als Betriebsrat fungieren? Muss es Neuwahlen geben? Oder sollte man ganz auf einen BR verzichten? :roll:
Ich danke schon jetzt für die Antworten.
Gruß
Obelix