Rücktritt des Betriebsrats

  • Hallo und guten abend,

    ein etwas schwieriges und nicht ganz angenehmes Thema:

    Im Mai haben wir unsere BR-Wahl abgehalten und sieben Mitglieder gewählt (95% Wahlbeteiligung).:roll:

    Von diesen sieben Mitgliedern sind vier neu gewählt worden und drei aus dem bisherigen. Als Vorsitzender wurde ein Neumitglied gewählt. Grund dafür war, dass man mit den alten Mitgliedern nicht zufrieden war. :oops:

    Ob aus Enttäuschung oder aus anderen Gründen; die Altmitglieder arbeiten nicht mit den Neumitgliedern zusammen und greifen den Vorsítzenden in einer Sitzung mit der Geschäftsleitung persönlich an. Weiter werden z. B. Unterlagen von der Wahl nicht rausgegeben, Gerüchte gestreut man würde schon Unterschriften gegen den Vorsitzenden sammeln usw. :twisted:

    Der Vorsitzende ist nun schon soweit vom Amt zurückzutreten, mit ihm seine drei neu gewählten Kollegen. Damit wären nur noch die drei Altmitglieder im Amt, ein Nachrücker steht nicht zur Verfügung.

    Nun die Frage: Können die drei verbliebenen Mitglieder als Betriebsrat fungieren? Muss es Neuwahlen geben? Oder sollte man ganz auf einen BR verzichten? :roll:

    Ich danke schon jetzt für die Antworten.

    Gruß

    Obelix

  • Tja, das Leben ist nun mal kein Ponyhof.

    Es gibt halt Leute die nicht diskutieren und damit überzeugen können.

    Sobald die gewählte Stärke des BRs unterschritten ist und keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen muss unverzüglich eine Neuwahl eingeleitet werden. Solange bleibt der RestBR in Amt.

  • Hallo Obelix,

    willkommen im Forum.

    Zitat von Obelix2014

    Muss es Neuwahlen geben?

    Ja. Neuwahlen sind umgehend einzuleiten.

    Zitat von Obelix2014

    Können die drei verbliebenen Mitglieder als Betriebsrat fungieren?

    Ja, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

    Zitat von Obelix2014

    Oder sollte man ganz auf einen BR verzichten?

    Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Wolle

  • Hallo Obelix,

    Wolle hat deine Fragen ja schon beantwortet. Insbesondere diese hier möchte ich dir noch einmal ans Herz legen:

    Zitat von Wolle:

    Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich verstehe das Problem und weiß nur zu gut, wie schwer es unter solchen Umständen ist seinen Job vernünftig zu machen. Aber die Klumpen hinwerfen halte ich nur für eine suboptimale Lösung.

    Aus meiner Sicht habt ihr noch ganz andere Möglichkeiten:

    lasst doch einen der alten den Vorsitz übernehmen. Ihr habt die Mehrheit! Sprich, ohne euch kann er nichts erreichen, wird sich also zwangsläufig um ein besseres Verhältnis bemühen müssen.

    Und sollte er "abdrehen" und ohne Euch agieren, dann habt ihr genügend Munition um (mit eurer Mehrheit) notfalls sogar ein Ausschlussverfahren einzuleiten.

    Was ihr übrigens auch tun könntet (das solltet ihr euch aber noch tausendmal überlegen): mit eurer Mehrheit den Rücktritt des gesamten Gremiums erklären (nicht nur euren persönlichen!). Dann würdet auch ihr vier im Amt bleiben und könntet so sicherstellen, dass auch wirklich Neuwahlen eingeleitet werden. Aber wie ich schon sagte: das könnt ihr immer noch, erst mal würde ich andere Mittel nutzen/ausprobieren.

    Gruß vom Niederrhein

    Moritz

    P.S. Ach ja, und auch von mir ein willkommen im Forum

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo und wieder guten Abend,

    vielen dank für die Antworten. :)

    Ich bin nur indirekt an dieser Sache mit unserem Betriebsrat beteiligt und stehe als "Schiedsmann" zwischen den Fronten. Grenzen die persönlichen Vorwürfe, die von den alten BR-Mitgliedern ohne wirkliche Begründung vorgebracht werden, an Mobbing?

    Die Bereitschaft Neuwahlen durchzuführen, dürfte sich gegen Null bewegen. Die Belegschaft hat gehofft, dass durch die Wahl im Mai Änderungen erreicht werden können. Durch die Blockadehaltung der Altmitglieder, denen man Machtbesessenheit nachsagt und vermutlich Absprachen mit der GF, ist die Meinung entstanden nichts erreichen zu können.

    Mit den hier gegebenen Tipps und Ratschlägen werde ich aber versuchen zu vermitteln. Allerdings mit gemischten Gefühlen und der Besorgnis den Karren nicht mehr flott zu bekommen.

    Grüße

    Obelix

  • Guten Morgen,

    was ist denn wenn ein BRM das Ziel hat den BR aufzulösen und gerne den Kollektivrücktritt des BR einleiten möchte ?

    Muss der BRV dem ganzen Antrag als TOP in eine Sitzung aufnehmen und der BR einen Beschluss herbeiführen ?

    Finde hierzu nur §13 und §23 im BetrVG, die sagen mir aber nichts im Kontext zur Frage.

    Hoffe hier auf Input. :idea:

    DANKE

    abloxx

  • Guckst du § 29 (3) BetrVG. Solange nicht ein Viertel der BRM diesen Punkt auf der TO haben wollen, kann(!!!) der BRV den Wunsch ignorieren.

    Aus meiner Erfahrung tut man aber gut daran ein solches Thema in die Sitzung zu nehmen. Und wenn es nur ist, um diesem einen Mitglied geschlossen zu zeigen, dass es keine Mehrheit hat.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo abloxx,

    der § 23 BetrVG ist m.E. nicht anzuwenden, da es dort um die Auflösung des BR wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten durch das Arbeitsgericht geht.

    Der von Dir angeführte § 13 Abs.2 Nr.3 BetrVG trifft jedoch zu. Der BR kann mit der Mehrheit seiner Stimmen seinen Rücktritt beschließen.

    Zur Einberufung der Sitzung und die Frage, welcher TOP in die Tagesordnung aufgenommen werden muss, siehe § 29.3 BetrVG:

    Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt

    Zitat von abloxx

    was ist denn wenn ein BRM das Ziel hat den BR aufzulösen und gerne den Kollektivrücktritt des BR einleiten möchte ?

    Ein BRM allein kann diesen TOP nicht erzwingen. Dazu bedarf es ein Viertel der BRM.

    Wolle

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.