Hallo zusammen,
wie ist die korrekte Auslegung des §38 BetrVG ?
Wir sind ein 15er BR mit derzeit 2 Freigestellten zu je 50%.
Das Gremium denkt das dies im Moment ausreichend ist.
Im Text heißt es "...sind mindestens freizustellen..."
Egal wo ich suche, finde keine klare Aussage hierzu.
DANKE und beste Grüße aus Darmstadt