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wie Du schon richtig schreibst, handelt es sich bei der Staffel des § 38 BetrVG um Mindestfreistellungen. Die kann vom BR nicht so einfach ignoriert werden.
Man kann jedoch eine geringere Zahl von Freistellungen wählen, wenn dies in einem Tarifvertrag vereinbart ist, oder wenn hierzu eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert. Ein kompletter Verzicht auf Freistellungen ist nicht möglich. (Siehe hierzu Erfk RN 5 zu § 38 BetrVG.
Wir sind ein 15er BR mit derzeit 2 Freigestellten zu je 50%.
§ 38 Abs.(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel was mich Wundert ist, das bei einem 15er Gremium also mindestens 14000 Mitarbeitern alles rund läuft wenn 2 BR´s nur zu 50% Freistellung benötigen:roll: Wie schaft Ihr das?(Respekt) Wie gesagt von Ihrer beruflichen Tätigkeit frei zu stellen.Und von Wolle treffend beschrieben;)
1. Wie Wolle schon geschrieben hat, kann eine Reduzierung der Freistellungen nach § 38 BetrVG nur auf Grundlage eines TV oder einer BV erfolgen. Ein einfacher BR-Beschluß ist unzureichend. Dies sieht auch der Fitting so in § 38 BetrVG, Rn. 30.
2. Ein Verzicht auf Freistellungen ist aber nur dann zulässig, wenn dadurch nicht die "ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben" (Fitting, a.a.O.) gefährdet ist.
3. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem der "freiwillige" Verzicht auf 2/3 (!)des gesetzlichen Freistellungsanspruches nicht zu einer erheblichen Gefährdung der BR-Aufgaben führt.
Das Amtsverständnis eines derart verzichtwilligen Gremiums möchte ich ernsthaft in Frage stellen.
was mich Wundert ist, das bei einem 15er Gremium also mindestens 14000 Mitarbeitern
:arrow: NEIN - ein 15er BR bedarf nur zwischen 1001 und 1500 AN (§9 BetrVG)
Zitat von whoepfner
Das Amtsverständnis eines derart verzichtwilligen Gremiums möchte ich ernsthaft in Frage stellen
:arrow: Das Amtsverständnis ist bis auf wenige Ausnahmen völlig korrekt, die Ausbildung der Gremiumsmitglieder im Aufbau und wenn ich hier die Fragen nicht beantwortet bekomme, wozu sind denn solche Netzwerke da ... ? Wir sind gewillt ein BR mit Qualität darzustellen, wenn das bei anderen Firmen immer von Tag 1 an TOP läuft gratuliere ich mal herzlich. In einem Familienbetrieb aus dem Mittelstand ist die BR Arbeit wegen dem manchmal fehlendem Verständnis nicht so einfach. Wir arbeiten aber daran.
DANKE an alle Beantworter - ich denke wir werden das in naher Zukunft schon so organisieren das es Gesetzkonform ist.
Also eure Mitarbeiterzahl bewegt sich zwischen 1001 und 1500. Zwischen 901 AN bis 1500 AN sind mindestens 3 BR freizustellen.
Ihr seid wie du schreibst ein junges Gremium. Es sind eine Menge Arbeiten zu bewältigen. Bei dieser AN Zahl braucht ihr mit Sicherheit diese Freistellungen. Da genügen auf keinen Fall nur 2 zu 50%. BA gründen. WA gründen. BV´s abschliessen. Oder habt ihr das alles schon? Sitzungen vorbereiten. JAV Wahl. SBV Wahl usw. Protokolle müssen geschrieben werden. Einstellungen, Kündigung ,Versetzung, bei dieser Betriebsgröße kommt viel auf euch zu.
Ich kann mir vorstellen das ist ohne komplette Freistellungen nicht machbar.
Wir sind auch ein junges Gremium (11er) seit diesem Jahr. Auch wir haben am Anfang langsam begonnen und haben erst eine 3 Tage Freistellung gehabt. Sind aber ganz schnell zu dem Schluss gekommen das es nicht machbar ist um ordentliche BR Arbeit zu leisten. Mittlerweile bin ich als BRV 100% freigestellt. Du musst bedenken das Ihr auch an Sitzungen teilnehmen müsst und das sind bei eurer Betriebsgröße bestimmt eine ganze Menge.
Alles andere hat Wolle und die anderen schon gesagt.
wir sind 9 wiedergewählte BR aus dem letztem Gremium und eben 6 neugewählte. Das letzte Gremium war ein 13er BR. Ausschüsse etc. haben wir alle, BA allerdings erst nachedem ich ein Gesetzbuch in die Hand bekam und mich mal ins BetrVG eingelesen habe. Die Antworten waren hilfreich und ich habe dies auch schon an den BA kommuniziert.
in Deinem zweiten Beitrag zu diesem Thema schreibst Du:
Zitat von abloxx
und wenn ich hier die Fragen nicht beantwortet bekomme, wozu sind denn solche Netzwerke da ... ?
was mich ein wenig irritierte. Denn ich war der Meinung, dass die Antworten zu Deiner Frage durchaus vorhanden und auch entsprechen begründet waren. Aber offensichtlich habe ich da etwas missverstanden, was ich Deiner Formulierung:
Zitat von abloxx
Die Antworten waren hilfreich und ich habe dies auch schon an den BA kommuniziert.
entnehme.
Dass neben der Beantwortung Deiner Frage noch weitere Kommentare, wie z.B. der zum Amtsverständnis, erfolgen halte ich durchaus für legitim. Auch solche Kommentare können hilfreich sein. Was Du letztendlich daraus machst liegt ganz an Dir.
Gestatte mir in diesem Zusammenhang einen Gedanken in die Diskussion einzubringen, der den Ernst der Lage skizziieren soll.
Meines Erachtens handelt es sich bei Eurerm Umgang mit dem Thema Freistellungen um eine grobe Pflichtverletzung des Gremiums, welches nach § 23 BetrVG die Auflösung des BR-Gremiums nach sich ziehen könnte.
So kommentiert der ErfK unter RM 12 zu § 23 BetrVG:
Ein grober Pflichtverstoss kann auf der anderen Seite darin liegen, dass der BR Rechte und Befugnisse nicht wahrnimmt, die ihm im Interesse und zum Schutz Dritter übertragen sind.
Hoffe, dass Dir diese (persönliche) Einschätzung von mir ein wenig weiterhilft.
ich wollte nur klar machen das ich erwarte HIER in diesem Netzwerk der Wissenden eine Frage stellen kann, wenn ich hier keine Antwort bekomme wo den dann ... War also nicht als Vorwurf gemeint.
Der Pflichtverstoß ist mir spätestens nach den Antworten bewusst. Vorher schon geahnt - hatte die mit unserem HR Mann besprochen und er meinte es wäre seiner Ansicht nach nicht verpflichtend 3 Freigestellte (zu je 100%) zu bestellen.
Ich bin bestärkt in meiner MEinung und werde als BA Mitglied (weil SBRV) dies am Freitag in die BA Runde tragen um anschliessend in der kommenden Sitzung einen Beschluss mit dem Gremium zu erwirken.
Nicht nur Dir , sondern allen Lesern und Interessierten ist es ausdrücklich gestattet und erwünscht hier Senf bei zu geben - ich kann jeden Input gebrauchen und werde ihn auch so sinnvoll verwenden wie es mir möglich ist.
Gruß , Abloxx
PS: besitze weder Fitting noch ErfK :cry: - arbeite aber dran!
sofern sich im Gremium nicht genügend Freiwillige für die Freistellungen nach § 38 BetrVG finden lassen, ist es meines Erachtens nicht rechtswidrig, entsprechend weniger Freistellungen zu beschließen.
ja - DAS würde ich auch so sehen , es gibt aber 3 bis 5 BR die sich bereit erklären Freigestellte im Amt zu sein. Das mit dem Wissen die BR Arbeit leidet in Qualität ergibt meiner Ansicht nach eine Schieflage zum BetrVG (siehe auch BAG 11.6.97 AP Nr.22 zu § 38 BetrVG und Fitting §38 Kommentar 30).
Es bleibt spannend - ich bin auch in enger Zusammenarbeit mit unserem Head of HR (Dr. in Jura)